Jan Schallaböck

Hansgeorg Schöner (www.dasschöne.de), CC BY 4.0

Rechtsanwalt

Jan Schallaböck hat Jura mit Wahlfach Europa- und Völkerrecht in Marburg und Berlin studiert. Seine Referendariatsstationen absolvierte er unter anderem im Auswärtigen Amt im Referat für internationale IKT-Politik und in der deutschen Botschaft in Kasachstan. Die Anwaltsstation hat er bei einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei verbracht, wo er insbesondere auch mit Rechtsfragen von offenen Lizenzen befasst war.

Im Anschluss an sein zweites Staatsexamen trat Jan Schallaböck im Herbst 2006 in den öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Am dortigen Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz war er betraut mit der Mitarbeit in unterschiedlichen europäischen Forschungsverbünden etwa mit Microsoft, IBM, SAP und Universitäten Oxford, Leuven und Frankfurt. Aus diesem Kontext rührt auch sein Engagement in der internationalen Standardisierung.

Seit 2015 ist Jan Schallaböck geschäftsführender Partner der Rechtsanwaltskanzlei iRights.Law. Zudem ist er neben Arbeiten mit dem World Wide Web Konsortium (W3C), der Internet Engineering Task Force (IETF) und gelegentlichen Berührungspunkten mit der Internationalen Telecommunications Union (ITU-T) stellvertretender Leiter der Arbeitsgruppe für Identitätsmanagement und Datenschutztechnologien bei der Internationalen Standardisierungsorganisation (ISO, hier: ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 5) und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Consumer protection: privacy by design for consumer goods and services“ bei der ISO (hier: ISO PC 317).

Parallel zu Ausbildung und Beruf ist Jan Schallaböck seit vielen Jahren beratend, publizierend und vortragend tätig.

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