Dr. Matthias Schmid
Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Matthias Schmid (* 1960) leitet das Referat Urheber- und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Er studierte Rechtswissenschaft in Mainz und absolvierte das Referendariat in Berlin. Von 1991 bis 2000 war er Richter in Berlin. Seit Herbst 2000 war Schmid Mitarbeiter des Ministeriums in den Abteilungen Zivilrecht und Wirtschaftsrecht, zunächst als Referent, seit 2006 als Referatsleiter, zuständig für Gesetzgebungsvorhaben im familienrechtlichen Versorgungsausgleich und im Mietrecht. Seit Juni 2014 leitet Matthias Schmid das Referat III B 3 (Urheber- und Verlagsrecht) im BMJV. Das Team ist in der Bundesregierung federführend für Fragen des materiellen Urheberrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zuständig.
Matthias Schmid ist verheiratet und hat einen zwölfjährigen Sohn, bei dem er tagtäglich den geänderten Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten und Leistungen in der digitalisierten Welt wahrnehmen kann, wenn er im Wege anekdotischer Evidenz seine Beobachtungen mit den Erinnerungen an die eigene (analoge) Kindheit vergleicht.